Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gilt als verbindliches Preisrecht für die Vergütung von Leistungen von Architekten und Ingenieuren. Also für all diejenigen, die Planungsleistungen im Bereich des Bauwesens erbringen. Dabei handelt es sich um einen Teilaspekt des Wirtschaftsrechts und eine fachliche Abwägung zwischen einzelnen Rechts- und Sachfragen.
Wir beantworten Fragen und klären bei Meinungsverschiedenheiten im Bereich der Objektgliederung, der Höhe der anrechenbaren Kosten und den im konkreten Fall zutreffenden Honorarzonen. Auf Wunsch erstellen wir im Rahmen eines Honorargutachtens eine Bewertung der Architektenleistungen im Bezug auf den im Projekt erbrachten Leistungsumfang.