Abnahme von Bauleistungen

Warum sollten Sie einen Sachverständigen zur Abnahme hinzuziehen?

Im Rahmen der Objektabnahme eines Bauwerks wird anerkannt, dass das Werk im wesentlichen den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Gleichzeitig gehen Nutzen und Lasten auf den Auftraggeber über. Die technische Abnahme sollte deshalb von einem sachkundigen Fachmann begleitet werden. Auch wenn vorher keine baubegleitende Qualitätssicherung durchgeführt wurde, stellen wir in der Regel noch einige technischen Abweichungen fest, die den Wert der Immobilie nachhaltig beeinflussen können, oder gegebenenfalls nicht den gesetzlichen Grundlagen entsprechen. Es handelt sich dabei sehr häufig um Punkte, die man als Nicht-Fachmann nur schwer erkennen kann.

Wir begleiten Bauherren bei der Objektabnahme,  wie zum Beispiel bei Abnahmen des Bauwerks nach Fertigstellung oder auch bei Teilabnahmen von einzelnen Bauleistungen.
Wir unterstützen Sie in strittigen Fällen mit unserem Fachwissen und unserer fachlichen Einschätzung, damit rechtliche Auseinandersetzungen im Vorfeld vermieden werden können oder Ihre rechtlichen Ansprüche gegenüber Auftragnehmern geltend gemacht werden. Umgekehrt unterstützen wir Sie wenn ungerechtfertigt angemeldete Ansprüche an Sie gestellt werden.

Denn mit der Objektabnahme geht die Beweislastumkehr einher. Daher ist es wichtig, mögliche Unregelmäßigkeiten oder sichtbare und berechtigte Mängel im Objekt rechtzeitig zu erkennen, um Ansprüche zur Beseitigung dieser Mängel nicht zu verwirken.

Erstellung eines Gutachten

Sollte es trotzdem zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, erstellen wir für Sie ein Fachgutachten, welches den strittigen Sachverhalt überzeugend und verständlich aufbereitet und klärt. Wir treten während und nach Ablauf der Gewährleistung als Sachverständige auf und beurteilen mögliche Gewährleistungsmängel um so Ihre Interessen zu vertreten.